ABG

Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen

Sehr geehrter Kunde,
wir bedanken uns bei Ihnen, dass Sie sich entschlossen haben, Ihre Reise bei Thailand-Motorrad-Touren ( T.M.T. ) zu buchen. Wir versichern, dass wir Ihnen unsere höchste Aufmerksamkeit und Erfahrung zukommen lassen, damit Sie einen Urlaub nach Ihren Vorstellungen verbringen.

Zu jeder Reise (Vertragsabschluss) gehören rechtliche Vereinbarungen. Nachfolgend finden Sie diese in unseren Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen sowie Zusatzbedingungen aufgeführt.

Wir bitten Sie, dass Sie alle nachstehenden Bedingungen vor Abschluss des Vertrages zur Kenntnis nehmen. Mit Eingang Ihrer Buchung bzw. Ihrer Unterschrift setzen wir sie als gelesen und anerkannt voraus. Für vermittelte Fremdleistungen anderer Anbieter/Veranstalter gelten ergänzend deren Geschäftsbedingungen, ausgenommen T.M.T. gibt davon abweichende Bedingungen vor.

1. Anmeldung

Der Umfang der vertraglichen Leistungen der Motorrad-Reisen ist bei den einzelnen Touren entsprechend beschrieben. Weitere Leistungen schuldet T.M.T. nicht. Mit der schriftlichen Anmeldung (auch per Fax oder auf elektronischem Wege über unser Buchungsformular bzw. per E-Mail möglich) bietet der Reiseteilnehmer T.M.T. den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder, wie für seine eigene Verpflichtung, einsteht, wenn er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche oder gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung durch T.M.T. zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von T.M.T. vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist T.M.T. die Annahme erklärt.

2. Preis, Zahlungsweise, Fälligkeit, Reiseunterlagen

Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen durch T.M.T. Nach Abschluß des Reisevertrages erhält der Teilnehmer die Buchungsbestätigung. Mit Erhalt dieser wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises pro Reiseteilnehmer fällig. Die Restzahlung sollte nicht früher als 20 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Zug um Zug werden nach Erhalt der Zahlung die Reiseunterlagen an den Buchenden ausgehändigt.
Bei Buchungen, die weniger als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der Reisepreis sofort mit der Anmeldung fällig. Die Zusendung bzw. Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt nach Eingang der Zahlung. Geht die Zahlung jedoch erst kurzfristig vor Reisebeginn ein, trägt der Kunde die Mehrkosten einer eventuellen Eilauslieferung der Reiseunterlagen, sofern er die Verzögerung des Zahlungseinganges zu vertreten hat. T.M.T. ist berechtigt, die Leistung endgültig zu verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages vom Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn sich der Reiseteilnehmer mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und die Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen vorher von T.M.T. schriftlich angedroht wurde. Den Teilnahmepreis entnehmen Sie bitte den einzelnen Reisebeschreibungen.

3. Mindestteilnehmerzahl

T.M.T. behält sich vor, eine Reise abzusagen, wenn weniger als drei Teilnehmer gebucht haben. Wir werden Sie in diesem Fall umgehend informieren und gegebenenfalls die gesamten geleisteten Beträge (Anzahlung, Restzahlung) zurückerstatten.

4. Änderungen beschriebener Veranstaltungen, Preiserhöhungen

Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderung oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. T.M.T. ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für T.M.T. und nach Vertragsabschluß die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von T.M.T. nicht zu vertreten sind: Devisen-Wechselkurse für die betreffende Reise, Beförderungstarife und -preise, behördliche Gebühren, Steuern oder sonstige behördliche Abgaben einschließlich Sicherheitsgebühren. Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsschluß und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 3 Wochen vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über 5% des Reisepreises ist der Kunde innerhalb von 10 Tagen zum gebührenfreien Rücktritt von der Reise berechtigt.

5. Rücktritt, Ersatzpersonen, Umbuchung, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, daß statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. T.M.T. kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte T.M.T. als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist – auch bei telefonischem Rücktritt – jeweils der Eingang der Erklärung bei T.M.T.. In jedem Falle des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer werden pauschal anteilige Bearbeitungskosten in Höhe von EUR 20,00 pro Person berechnet. Im übrigen stehen T.M.T. im Rücktrittsfall folgende Zahlungen zu:,

Rücktritt bis 61. Tag vor Reisebeginn 10 %
Rücktritt 60. bis 31. Tag vor Reisebeginn 25 %
Rücktritt 30. bis 21. Tag vor Reisebeginn 50 %
Rücktritt ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 80 %
7 Tage und weniger oder bei Nichterscheinen werden 100% des Reisepreises fällig.

Dies Zahlungen sind die pauschale Entschädigung, soweit T.M.T. nicht nachweist, daß der nach Abzug ersparter Aufwendungen verbleibende Vergütungsanspruch höher gewesen wäre. Erscheint der Reiseteilnehmer nicht oder verspätet zum Beginn der Veranstaltung bzw. zu Abfahrt, kündigt er am Tage des Reisebeginns oder aus Gründen, die nicht von T.M.T. zu vertreten sind, oder muß er vom Antritt der Reise oder deren Fortsetzung ausgeschlossen werden, so behält T.M.T. den vollen Vergütungsanspruch. Eventuelle, T.M.T. entstehende Mehrkosten aufgrund der Bemühungen, den Reiseteilnehmer an dessen Reiseziel zu bringen oder weiter zu befördern, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers. Eine Ersatttung erfolgt nur insoweit, als T.M.T. von den Leistungsträgern nicht in Anspruch genommene Leistungen vergütet werden. Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag durch Neuanmeldung des Reiseteilnehmers erfüllt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

Bricht der Teilnehmer aus gesundheitlichen oder anderen Gründen seine Reise vorzeitig ab, wird keine Rückzahlung für die restlichen Tagen fällig.

6. Verspätung, außergewöhnliche Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluß nicht vorhersehbar höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl T.M.T. als auch der Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen. Wird der Vetrag gekündigt, so kann T.M.T. für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. T.M.T. ist in diesen Fällen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vetrag die Beförderung umfaßt, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.

7. Dokumente, Paß, Devisen, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen

T.M.T. informiert den Reiseteilnehmer über die Bestimmungen von Paß-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften seines Urlaubslandes. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner Person und in den seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechenden wichtigen Vorschriften in dem von ihm bereisten Ländern selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens T.M.T. bedingt sind.

8. Gewährleistung, Mitwirkungspflicht – Abhilfeverlangen

Der Reiseteilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den T.M.T. nicht zu vertreten hat. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei der zuständigen Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich gegenüber T.M.T. direkt erhoben werden. Vor einer Kündigung ist T.M.T. eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder von T.M.T. verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vetrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Ansprüche auf Minderung und Schadenersatz hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei T.M.T. geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Ansprüche verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise nach dem Vetrage enden sollte. Hat der Kunde Ansprühe geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem T.M.T. die Ansprüche schriftlich zurückweist.

9. Teilnehmer Zusicherungen

Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrererlaubnis zu sein. Er fährt auf eigene Gefahr und nimmt mit seinem Motorrad an der Veranstaltung teil, das für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und in fahrsicherem Zustand sein muss. Es gelten die Straßenverkehrsordnungen von Thailand, sowie die hier gesetzlichen Bestimmungen für Haftpflicht- und Fahrzeugversicherungen. Der Teilnehmer sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz. Der Teilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzkleidung (Helm, Oberbekleidung, Handschuhe, Stiefel) teilzunehmen. Jeder Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er bei guter gesundheitlicher Verfassung ist.

10. Beachtung von Anweisungen
Bei Störung des Tourenablaufes oder bei nicht beachten der Anweisungen des jeweiligen Tourleiters, trotz vorheriger Abmahnung, kann der Vertrag unter Entbindung aller weiteren Verpflichtungen sofort vom Veranstalter aufgelöst werden. Ansprüche aus dieser Kündigung hat der Teilnehmer daraus nicht.
Alkoholkonsum ist während der Fahrtzeit nicht erlaubt. Erscheint der Reiseteilnehmer morgens zum Antritt der Reise im alkoholisierten Zustand, so ist der Tourleiter verpflichtet, den Teilnehmer nicht zu der Tagesetappe aus Sicherheitsgründen zuzulassen.

Die Teilnehmer sind nicht berechtigt Reparaturarbeiten auf eigene Initiative durchzuführen. Schäden, die daraus entstehen, gehen zu Lasten des Teilnehmers.

11. Haftung

Der Teilnehmer erklärt durch seine Unterschrift, dass er an der Veranstaltung auf eigene Gefahr teilnimmt. Er übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm eventuell verursachten Schäden (z. B. Personen-, Sach-, Folgeschäden) und sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz. Er verzichtet gegenüber T.M.T., seinen Mitarbeitern sowie gegenüber allen mit der Veranstaltung betrauten Reiseleitern, Helfern, Beauftragten und sonstigen Erfüllungsgehilfen auf jegliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem schädigenden Ereignis während der gebuchten Veranstaltung entstehen. Der Verzicht wird auch für die Angehörigen und unterhaltsberechtigten Personen des Teilnehmers erklärt. Der Unterzeichnete stellt T.M.T. und seine Mitarbeiter ferner von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten oder mitverursachten Schadensereignis geltend gemacht werden. Die Haftung durch vorsätzliche Schädigung und grobe Fahrlässigkeit durch T.M.T. bleibt davon unberührt. Soweit T.M.T. die Dienste von Erfüllungsgehilfen oder anderen Dritten in Anspruch nimmt, steht T.M.T. lediglich für eine sorgfältige Auswahl sowie für die übliche Überwachung ein. T.M.T. übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Strecke zurückzuführen sind. Die Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz aus vertraglichen Ansprüchen aus dem Reisevertrag ist außer für Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder
b) T.M.T. für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
T.M.T. haftet nicht für Leistungsstörungen, die im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich empfohlen oder vermittelt werden (Sportveranstaltungen, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Ein Schadensersatzanspruch gegen T.M.T. ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. In den Fällen, in denen T.M.T. Leistungsträger ist, haftet dieser nach den dafür geltenden Bestimmungen.

12. Haftungsverzichtserklärung

Unabhängig von den mit der Anmeldung gemachten Zusicherungen muß bei allen Veranstaltungen vor Veranstaltungsbeginn eine zusätzliche Haftungsausschlußerklärung unterschrieben werden. Dieser wird Ihnen mit der Teilnahmebestätigung zugesandt.

13. Reiserücktrittsversicherung / Motorrad-Schutzbrief

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, einer Reisegepäckversicherung sowie eines Schutzbriefes und einer Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport.

14. Allgemeines

Motorrad: Wir versprechen Sie mit einem Motorrad auszustatten, wie es auf unserer Webseite/Broschüre angegeben ist oder welches aus unseren Gesichtspunkten eine angemessene Alternative bietet. Wenn Sie mit diesem Motorrad unzufrieden sind, müssen Sie das dem Tourguide unverzüglich mitteilen. Bei späteren Beschwerden kann keine Alternative oder eine Kostenerstattung gewährt werden. Es gibt keine Rückerstattung, wenn ein Motorrad vor dem Ende einer Tour zurückgebracht wird, oder falls sich der Kunde entscheidet die Tour vor dem normalem Beendigungsdatum zu beenden.

Führerschein: Sie müssen einen (für die Länge Ihres Ausflugs) gültigen Führerschein haben. Ein internationaler Führerschein wird empfohlen, ist aber nicht ausreichend.

Alter, Erfahrung und Gesundheit: Um geeignet für eine dieser Touren zu sein, sollten Sie ein erfahrener Motorradfahrer sein. Es ist von Vorteil, wenn Sie es gewohnt sind in Gruppen, als auch alleine zu fahren. Das Alter ist kein Problem. Nur sollten Sie nicht über siebzig sein, denn dann kann es Einschränkungen ( wie z.B. bei Versicherungen usw., welche außer unserer Kontrolle sind ) geben. In solchen Fällen sollten Sie einen Spezialist um Rat fragen. T.M.T. kann keine Verantwortung übernehmen, wenn Sie gesundheitliche Probleme (wie z.B. Herzprobleme usw.) haben, bevor Sie die Tour antreten. Die Tour ist nicht anstrengend. Aber beachten Sie, dass wir in den Bergen unterwegs sind und es kann auch sehr heiß werden. Auch kann T.M.T. nicht für irgendwelche Gesundheitsprobleme verantwortlich gemacht werden, welche aus der Tour resultieren und während oder nach dem Aufenthalt auftreten.

15. Schäden und Ausfälle

Der Teilnehmer verpflichtet sich sein Fahrzeug schonend zu behandeln und zu seinem Zweck entsprechend zu nutzen. Sollte das Fahrzeug eines Teilnehmers während der Tour einen Betriebsschaden erleiden, der vor Ort mangels Werkstätten etc. nicht behoben werden kann, so entstehen für den Reisenden daraus keine Ansprüche auf Rückerstattung seines ganzen oder teilweisen Reisepreises. Ausgefallene Fahrzeuge werden von dem Veranstalter schnellstens wieder repariert und zum Einsatz gebracht. Werden von dem Reisenden selbstgemietete Fahrzeuge auf die Tour mitgebracht, so haftet der Reisende für die angemieteten Fahrzeuge.

16. Allgemeine Bestimmungen

Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

17. Sonstiges

Gerichtsstand der Klagen gegen T.M.T. ist Thailand. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Vielmehr verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu finden, die der ursprünglichen Fassung am nächsten kommt.

Veranstalter:
Thailand-Motorrad-Touren
Sriprai Nambuddee
Nr. 227/497, Moo 3, B Soi10
Chiang Mai – Hangdong Rd., Hangdong
Chiang Mai , 50230
Thailand
Telefon: +66 (0) 849520104
Telefax: +66 (0) 53448301
E-Mail: thailand-motorrad-touren@hotmail.de

Stand: 01.8.2010